Akupunktur
Bei der Akupunktur (von lat. Acus = Nadel und pungere = stechen) handelt es sich um ein Heilverfahren, das seinen Ursprung im alten China hat. Schon lange vor unserer Zeitrechnung hatte man dort ein Verfahren entdeckt, bei dem mittels Reizung bestimmter Hautstellen durch spitze Gegenstande (Holz, Stein, Knochen, Metall) geheilt oder Beschwerden gelindert werden konnten.
Bei der Akupunktur der heutigen Zeit werden zu therapeutischen Zwecken sehr dünne Nadeln in ganz bestimmte Punkte des Körpers gebracht. Diese Punkte liegen über den gesamten Körper verteilt und sind Energiepunkte auf Energiebahnen, sogenannte Meridiane, in denen die Körperenergie, das Qi, fliesst. Bei einem gesunden Menschen ist diese Körper- oder Lebensenergie ausgeglichen, es besteht eine Harmonie zwischen den polaren Kräften Yin und Yang.
Was sind Yin und Yang? Nach chinesischer Vorstellung sind es polare Kräfte, die nicht nur im menschlichen Körper, sondern im gesamten Kosmos vorkommen, und deren Ausgewogenheit Gesundheit und Leben bedeutet. Yin steht hierbei für das weibliche, passive – Yang für das männliche, aktive Prinzip. Ein Ungleichgewicht zwischen diesen Kräften führt zu Störungen und Krankheit.
Die Akupunktur beeinflusst über die Energiebahnen den Fluss der Lebensenergie, des Qi und stellt damit die Balance zwischen Yin und Yang wieder her. Schmerzen und andere Beschwerden werden so gelindert bzw. genommen und die Abwehrkräfte gestärkt.
Wann kann sie eingesetzt werden?
Die Hauptindikation für die Behandlung mit Akupunktur in der orthopädischen Praxis ist der akute und der chronische Schmerz am Bewegungsapparat (Rückenschmerz, Kopfschmerz, Arthroseschmerz). Dabei kann der Schmerz in der Regel reduziert werden, bei einigen Menschen sogar zum Verschwinden gebracht werden. Schwere, schmerzhafte Verschleißerscheinungen können in ihrer Auswirkung gemildert werden.
Die folgende Liste stellt einen kurzen Auszug aus den wichtigsten orthopädischen Indikationen dar:
- Gelenkschmerzen, Arthrosen
- Arthritis, rheumatoide Arthritis
- Rheumatische Erkrankungen
- Rücken-, Huft-, Knie-Beschwerden
- Nacken-, Schulter-, Arm-Beschwerden
- HWS-Beschwerden
- Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel
- Allergien ( z. B. Heuschnupfen)
- u. v. m.
Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung?
Die privaten Versicherer übernehmen in der Regel die Behandlung. Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOA).
Die Akupunktur zur Therapie von Schmerzen wird in zwei Fällen seit dem 01.01.2007 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist eine Behandlungsdauer von mindestens 6 Monaten, die ärztlich dokumentiert sein muss: Bei chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose und bei chronischem Schmerz im Bereich der unteren Lendenwirbelsäule
Bezahlt werden in diesen Fällen bis zu 10, in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise bis zu 15 Behandlungen innerhalb von maximal 6 Wochen. Eine erneute Behandlungsserie ist danach frühestens nach Ablauf eines Jahres wieder zulasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich. In allen anderen Fällen erfolgt die Vergütung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte. Auf Wunsch erhalten Sie nähere Informationen hierzu in unserer Praxis.